Dazu sei zu sagen, dass sich bei der im Polizeirapport wiedergegebenen Aussage von K___ nicht ableiten lasse, aus welchem Fenster er geschaut habe. Aussagekräftiger sei demgegenüber die Aussage, „als ich mich durch das Restaurant zurück auf die Terrasse begeben hatte, war das Auto plötzlich nicht mehr dort“. Diese Darstellung spreche dafür, dass das Auto des Beschuldigten entlang der Hauptstrasse parkiert gewesen sei. Ausserdem habe K___ erklärt, dass F___ an jenem Abend nicht beim Restaurant C___ gewesen sei. Die Unklarheit in der Wiedergabe der Aussagen von K___ vermöge die Beweise und Indizien, die dafür sprächen, dass der Wagen von A___ entlang der Hauptstrasse parkiert