Lenken lasse sich ein Wagen auch nur mit der linken Hand und Schalten könne man problemlos mit den Fingern und dem vorderen Teil der Hand, ohne dass die ganze Hand inklusive Handballen dafür eingesetzt werden müsste. Die auf der Fahrerseite und der Mittelkonsole aufgefundenen Blutspuren und das Fehlen jeglicher Spuren auf der Beifahrerseite würden klar dafür sprechen, dass A___ selbst gefahren sei. Die Aussage an Schranken, wonach der Beschuldigte sich Zigaretten aus der Mittelkonsole geholt habe, als das Auto bereits bei ihm zu Hause gestanden habe, erscheine konstruiert und sei überdies erstmals an Schranken getätigt worden. Dabei handle es sich um eine reine Schutzbehauptung (S. 13 f.).