Dies sei eine plausible Erklärung dafür, dass allenfalls gar keine weiteren Blutspuren vorhanden gewesen seien. Aus den auf dem Parkplatz des Restaurants C___ vorgefundenen Blutspuren könne nicht darauf geschlossen werden, dass das Auto des Beschuldigten tatsächlich dort parkiert gewesen sei (S. 13). Aussagekräftiger seien die im Auto vorgefundenen Blutspuren. Dass diese nicht derart massiv seien, wie jene auf dem Parkplatz sowie jene beim Wohnort des Beschuldigten, lasse sich mit dem notdürftigen Verband erklären. Auffallend sei jedoch, dass sich sämtliche Blutspuren im Auto entweder auf der Fahrerseite (Türleiste) oder aber auf der Mittelkonsole befänden.