Seite 14 Polizeibeamten P1___ und P2___ lediglich Fotos vom westlichen Parkplatz gemacht, weil sie von der Wirtin nach kurzer Zeit weggeschickt worden seien. Ob es weitere Blutspuren in Richtung zum östlichen Parkplatz überhaupt gehabt habe, lasse sich nicht abschliessend klären. Der Beschuldigte habe anlässlich der Hauptverhandlung auch ausgeführt, dass er die rechte Hand notdürftig mit Haushaltpapier, das ihm die Wirtin gebracht habe, verbunden habe. Dies sei eine plausible Erklärung dafür, dass allenfalls gar keine weiteren Blutspuren vorhanden gewesen seien.