__ gefahren zu sein. Er gab jeweils an, dass er von seiner Kollegin F___ in seinem Auto VW Beetle nach Hause gefahren wurde und er selbst auf dem Beifahrersitz sass. Er bestand ausserdem darauf, dass er sein Auto auf dem Parkplatz Richtung St. Gallen abgestellt hatte (act. B 5/11, S. 3). Dass er gegenüber den ausgerückten Polizeibeamten erwähnt habe, er sei von der C___ selbst mit dem Auto nach Hause gefahren, bestritt er. Daran, wo F___ parkiert hatte, konnte der Beschuldigte sich nicht erinnern (act. B 5/11, S. 3 f.).