2.11 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde am 22. August 2013 erstmals polizeilich einvernommen (act. B 5/6). Am 25. November 2013 erfolgte eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft (act. B 5/11) und am 6. Februar 2015 die Befragung durch die Einzelrichterin des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden (act. B 5/64). Der Beschuldigte war dabei geständig, am Abend des 17. Juli 2013 alkoholisiert gewesen zu sein und anerkannte die mit Atemlufttest ermittelten 1.61 Promille. Dagegen bestritt er, an jenem Abend selbst von D___ nach E___ gefahren zu sein.