_ meinte Zeuge P1___, dass sie vom Eingang aus keine weiteren Blutflecken festgestellt hätten. Er habe aber auch nicht gewusst, wo das Auto des Beschuldigten gestanden habe. 2.7 Aussagen von P2___ P2___ wurde am 16. September 2014 durch die Staatsanwaltschaft als Zeugin befragt (act. B 5/31). P2___ fuhr gemäss ihrer Aussage zusammen mit ihrem Kollegen P1___ zum Einsatz beim Beschuldigten. Dabei habe ihnen der Beschuldigte gesagt, dass er