Der Beschuldigte habe dann auf Nachfrage erklärt, dass er sich die Wunde bei einer Rangelei im Restaurant C___ zugezogen habe. Dabei habe er auch gesagt, dass er grad mit dem Auto nach Hause gefahren sei, das sollten sie [die Polizisten] aber für sich behalten. Erst in diesem Moment seien sie darauf gekommen, dass er in angetrunkenem Zustand nach Hause gefahren sein müsste. Als sie ihn darauf aufmerksam machten, dass sie einen Alkoholtest durchführen müssten, habe er dann sofort gemeint, dass es nicht stimme, was er gesagt habe. Zu den Blutflecken um das Restaurant C___ meinte Zeuge P1__