2.6 Aussagen von P1___ P1___ wurde am 16. September 2014 durch die Staatsanwaltschaft als Zeuge einvernommen (act. B 5/30). Der Zeuge führte aus, wie es zum Einsatz gekommen war. Eine Nachbarin habe gemeldet, A___ liege betrunken vor der Haustüre. Vor Ort hätten sie den Beschuldigten antreffen können, der blutverschmiert gewesen sei. Der Beschuldigte habe eine Schnittwunde an der rechten Hand gehabt, die aber nicht mehr stark blutete. Der Beschuldigte habe dann auf Nachfrage erklärt, dass er sich die Wunde bei einer Rangelei im Restaurant C___ zugezogen habe.