Zudem präzisierte sie, dass der nächste Zug ab L___ "30 oder 35" fuhr, verbesserte dann später, dass es "05" war, sie sei um ca. 20.40 Uhr an der Haltestelle gewesen. Sie verneinte die Frage, ob ein Zug an ihr vorbeigefahren war, als sie beim Wohnort des Beschuldigten oder als sie auf dem Weg zur Haltestelle war. Sie meinte, dass sie vielleicht auch 40 Minuten zu Fuss nach D___ brauchte. Die Heimfahrt habe ca. 10 Minuten gedauert. Zu Hause habe sie dann um 21.15 Uhr noch eine Sendung auf RTL angeschaut.