Anlässlich der Einvernahme durch die Einzelrichterin und auf den rechtskräftig gewordenen Strafbefehl angesprochen, erklärte F___, dass sie im Spital war, den eingeschriebenen Brief nicht abholte und der Strafbefehl dann mit normaler Post zugestellt wurde. Sie habe niemanden, der ihr den Briefkasten leere. Die 30 Tage seien bei ihrer Rückkehr schon vorbei gewesen. Zudem präzisierte sie, dass der nächste Zug ab L___ "30 oder 35" fuhr, verbesserte dann später, dass es "05" war, sie sei um ca. 20.40 Uhr an der Haltestelle gewesen.