Am 10. Dezember 2013 wurde G___ durch die Staatsanwaltschaft als Zeuge befragt (act. B 5/15). Dabei hielt er an seiner Aussage vom 13. August 2013 fest. Er präzisierte, dass er sein Motorrad hinter dem Auto des Beschuldigten bei der Hauptstrasse parkiert hatte. Dessen Auto sei auf dem vordersten Parkfeld in Fahrtrichtung St. Gallen gestanden. G___ erklärte, dass der Beschuldigte, nachdem er zunächst gegangen war, wieder kam, weil er seinen Autoschlüssel suchte. Daraufhin hätten ihm die Leute klar gesagt, er solle das Auto stehen lassen und in diesem Zustand nicht mehr fahren. Der Taxifahrer J___ habe ihm angeboten, ihn nach Hause zu fahren.