2.2 Polizeirapport Der Polizeirapport datiert vom 10. September 2013 (act. B 5/1). Darin wird festgehalten, dass die ausgerückten Polizisten P1___ und P2___ den stark angetrunkenen Beschuldigten vor dessen Haus antrafen. Dieser hatte eine frische, massive Schnittverletzung am Handballen der rechten Hand, die leicht blutete. Das Auto des Beschuldigten stand direkt neben seinem Wohnhaus. Beim Heck wies es eine Beule und einen blutigen Handabdruck auf. Weitere Blutspritzer waren über das Auto verteilt. Die Polizisten stellten fest, dass die Motorhaube noch warm war.