Seite 7 G___, der ihn vom östlichen Parkplatz entlang der Hauptstrasse habe wegfahren sehen, nicht stimmen. Im Folgenden ist somit zu prüfen, ob der Beschuldigte selbst nach Hause gefahren ist oder von seiner Kollegin F___ nach Hause gefahren wurde und auf welchem Parkplatz der VW Beetle parkiert war.