Er bestreitet aber vehement, dass er selbst nach Hause gefahren sei. Er macht geltend, dass er von seiner Kollegin F___, die er auf dem Parkplatz des Restaurants C___ angetroffen haben will, in seinem Auto nach Hause gefahren worden und diese danach zu Fuss nach D___ zurück gegangen sei, um ihr eigenes Auto zu holen. Weiter bestreitet er, dass sein Auto, wie angeklagt, auf dem östlichen Parkplatz entlang der Hauptstrasse gestanden habe. Seiner Meinung nach hatte er sein Auto auf dem grossen westlichen Parkplatz des Restaurants C___ parkiert. Deshalb könnte auch die Zeugenaussage von