Seite 5 Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung von Berufung und/oder Anschlussberufung erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. F. Berufungsverhandlung und Urteil des Obergerichts Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Obergericht fand am 24. November 2015 in Trogen statt (act. B 17 bis B 19). Erwägungen 1. Formelles 1.1 Anwendbares Recht und Zuständigkeit