60.00 bedingt gewährte Strafvollzug wurde widerrufen. Weiter wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 2‘194.00 auferlegt und ihm keine Entschädigung zugesprochen (act. B 3). Auf eine Wiedergabe der Urteilsbegründung wird an dieser Stelle verzichtet. Auf die entsprechenden Ausführungen der Einzelrichterin des Kantonsgerichts wird - soweit erforderlich - im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen zurückgekommen. E. Schriftenwechsel im Berufungsverfahren a) Gegen dieses Urteil liess A___ am 15. Juli 2015 durch seinen Verteidiger Berufung erklären (act. B 1).