Das Urteil wurde dem Beschuldigten im Anschluss an die Hauptverhandlung mündlich eröffnet und begründet (act. B 5/61). Das Dispositiv wurde am 9. Februar 2015 versandt (act. B 5/67). Der Verteidiger des Beschuldigten meldete mit Eingabe vom 10. Februar 2015 (act. B 5/69/1) und der Staatsanwalt mit Eingabe vom 12. Februar 2015 (act. B 5/73) rechtzeitig die Berufung an. Demzufolge wurde eine schriftliche Urteilsbegründung ausgefertigt. C. Vorstrafen