Am 29. Oktober 2014 überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl gegen den Beschuldigten an das Kantonsgericht (act. B 5/46). Mit Verfügung vom 25. November 2014 wurden die Akten an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und das Verfahren wurde sistiert (act. B 5/47). Mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 überwies der Staatsanwalt eine Präzisierung der Anklageschrift (act. B 5/51). Die Vorladung zur Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht wurde am 19. Dezember 2014 versandt. Gleichzeitig wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, Beweisanträge zu stellen (act.