Nach einer Meldung einer Passantin fuhr eine Polizeipatrouille der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden zum Wohnort des Beschuldigten, wo sie diesen antraf. Vor Ort wurden zwei Atemlufttests durchgeführt. Der Beschuldigte verweigerte jedoch die Abnahme einer Blutprobe. Daneben wurden Abklärungen bei der Wirtin des Restaurants C___ in D___ sowie um das Restaurant C___ vorgenommen und Fotos vom und um das Auto des Beschuldigten gemacht (act. B 5/1). Am 13. August 2013 wurde G___ als Auskunftsperson von der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden befragt (act.