8. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 78 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110) Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht geführt werden. Die Beschwerde ist dem Schweizerischen Bundesgericht, Postfach, 1000 Lausanne 14, schriftlich innert 30 Tagen seit der Zustellung dieses Urteils in der gemäss Art. 42 f. BGG vorgeschriebenen Weise einzureichen. Für die Zulässigkeit, die Beschwerdelegitimation, die weiteren Voraussetzungen und das Verfahren der Beschwerde gelten die Art. 29 ff., 78 ff. und 90 ff. BGG.