6.3 Mit Bezug auf die Gewährung resp. Nichtgewährung des bedingten Strafvollzugs kann ohne Einschränkungen auf die überzeugenden Erwägungen des Vorderrichters verwiesen 31 MARKUS HUG, in: Andreas Donatsch [Hrsg.], Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, 18. Aufl. 2010, N. 6 zu Art. 42 StGB 32 MARKUS HUG, a.a.O., N. 7 zu Art. 42 StGB 33 MARKUS HUG, a.a.O.; N. 8 zu Art. 42 StGB Seite 25 und die Nichtgewährung des bedingten Strafvollzugs bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe bestätigt werden. 7. Kosten