- Wegen einem geringfügigen Vermögensdelikt (Sachbeschädigung), Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte bestrafte das Untersuchungsamt St. Gallen ihn am 10. Januar 2013 mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 100.00 sowie einer Busse von CHF 150.00. Die Delikte, für welche das Obergericht heute eine Strafe auszufällen hat, hat A___ am 20. November 2011 (act. B 6/1) und damit vor denjenigen begangen, für die ihn das Untersuchungsamt St. Gallen am 10. Januar 2013 belangt hat; diese wurden am 21. Oktober 2012 gesetzt (act. B 6/24/P3).