- Am 4. April 2011 sprach die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden gegenüber A___ wegen Diebstahls (Versuch), Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 120.00 und eine Busse von CHF 500.00 aus; diesbezüglich erfolgte am 10. Januar 2013 durch das Untersuchungsamt St. Gallen eine Verwarnung.