Seite 23 - Am 16. Juni 2010 sprach die Bezirksgerichtskommission Frauenfeld ihn wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall und Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel für schuldig und bestrafte ihn mit einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 80.00 und einer Busse von CHF 2‘000.00.