Aufgrund der bestehenden Schulden bei Verwandten von rund CHF 33‘000.00 erscheine eine Reduktion des Tagessatzes auf CHF 100.00 als angemessen. Dies führe zu einer Zusatz-Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je CHF 100.00, also insgesamt CHF 21‘000.00. Nebst der Zusatzstrafe für die Vereitelung der Blutprobe sei weiter auch die Zusatzstrafe für die neuen Übertretungen zu bestimmen (act. B 3, E. 4, S. 15). Für die geringfügige Sachbeschädigung habe das Untersuchungsamt bereits eine Busse in Höhe von CHF 150.00 ausgesprochen.