Die hier auszufällende Zusatzstrafe für das Vergehen belaufe sich somit auf 210 Tagessätze. Bei einem aktuellen Nettoeinkommen von CHF 5‘367.90 resultiere nach Abzug von pauschal 30 % für Krankenkassenprämien und Steuern ein Tagessatz in Höhe von rund CHF 125.00. Aufgrund der bestehenden Schulden bei Verwandten von rund CHF 33‘000.00 erscheine eine Reduktion des Tagessatzes auf CHF 100.00 als angemessen.