Wegen der langen Verfahrensdauer, die Anklageerhebung erfolgte fast drei Jahre nach der Tatbegehung und knapp vor der Verjährung der beiden Übertretungstatbestände (Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall), rechtfertige sich eine Strafreduktion um 30 Tagessätze. Die Gesamtstrafe betrage damit 330 Tagessätze. Davon sei die durch das Untersuchungsamt St. Gallen ausgesprochene Strafe von 120 Tagessätzen in Abzug zu bringen. Die hier auszufällende Zusatzstrafe für das Vergehen belaufe sich somit auf 210 Tagessätze.