trotz Anwesenheit von Zeugen seine Meldepflicht missachtet habe, müsse zumindest von einem mittelschweren Tatverschulden ausgegangen werden, wofür eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen als angemessen erscheine. Zu berücksichtigen sei weiter, dass der Beschuldigte während laufender Probezeit delinquiert habe. Dafür rechtfertige sich eine Erhöhung um 40 Tagessätze, was eine Einsatzstrafe von 300 Tagessätzen ergebe. Diese sei sodann für die Gewalt und Drohung gegen Beamte und die Beschimpfungen zu