Die Rechtsprechung stellt wie erwähnt hohe Anforderungen an die Benachrichtigung (grundsätzlich mündlich) und deren Rechtzeitigkeit22. Wenn ein Unfallverursacher den Geschädigten in der Nacht nicht wecken möchte, muss er unverzüglich die Polizei kontaktieren. Nach Auffassung des Obergerichts hat A___ nicht alles gemacht, um den Geschädigten zu erreichen. Er hätte ihn zum Beispiel, als dieser auf das Betätigen der Glocke die Türe nicht aufmachte, anrufen können.