Seite 17 Zettels unter Angabe von Namen, Adresse und Telefonnummer genügt nicht17. Gleich verhält es sich mit einer Notiz, in welcher der Schaden und die Schuld anerkannt wer- den18. Denn es ist ungewiss, ob der Geschädigte überhaupt und gegebenenfalls in welchem Zeitpunkt vom Inhalt des Zettels Kenntnis erhält.