7 ZR 57 (1958) Nr. 6, S. 28. Seite 12 Hier ist anzufügen, dass aufgrund der nachträglichen formellen Zeugenaussage auch auf die Angaben von C___ vor der Polizei abgestellt werden kann8. Den ersten Angaben (sog. Erstbekundungen) kommt erfahrungsgemäss ein besonders hoher Wahrheitswert zu9.