- Aufgrund der Angaben von D___ (act. B 6/9, S. 3) und E___ ist erstellt, dass sich A___ auf der Unfallstelle befand. Anlässlich der ersten Einvernahme sprach E___ nur von 2-3 Personen, nannte aber keine Namen (act. B 6/8, S. 3 f.). Anlässlich der zweiten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft sagte er dann aus, es seien drei Personen, nämlich D___, A___ sowie eine unbekannte dritte Person vor Ort gewesen (act. B 6/13, S. 2).