am 10. Januar 2013 (act. B 6/13, S. 2 f.), als er zur Unfallstelle gekommen sei, seien drei Personen dort gestanden und zwar A___, D___ sowie eine dritte Person, die er nicht gekannt habe. Er wisse nicht, ob diese mit A___ oder mit D___ dort gewesen sei. Er habe einfach den Eindruck gehabt, dass die drei zusammen im Ausgang waren und zusammen gehörten. Genau wissen tue er es aber nicht. - D___ ist an A___ nichts Besonderes aufgefallen, insbesondere konnte er nicht sagen, ob eine der beiden Personen alkoholische Getränke konsumiert hatte (act. B 6/9, S. 4).