- Für die vom Beschuldigten präsentierte Version spricht insbesondere seine eigene Aussage. Auf die Frage, ob er den Wagen im Unfallzeitpunkt gelenkt habe, machte A___ zwar keine Aussagen (act. B 6/3, S. 2 und act. B 6/12). Er bestritt jedoch, C___ am Montagmorgen, den 21. November 2011, gesagt zu haben, er sei gefahren und habe den Unfall verursacht (act. B 6/12, S. 3).