1.3 Die Staatsanwaltschaft hat es aufgrund der Untersuchungsergebnisse als erstellt erachtet (act. B 6/26, S. 1), dass der Beschuldigte in der Tatnacht das Fahrzeug mit dem Kontrollschild AR XXXX von Hundwil kommend Richtung Urnäsch gelenkt, bei der Örtlichkeit Mühle die Kontrolle über den Wagen verloren und mit einem Zaun am rechten Fahrbahnrand kollidiert ist.