Zwar hätten sich gemäss der Aussage von E___ insgesamt drei Personen auf der Unfallstelle befunden, neben dem Beschuldigten, noch D___ sowie ein unbekannter Dritter. E___ habe allerdings, bevor er die Namen der auf der Unfallstelle anwesenden Personen bekannt gegeben habe, erklärt, der Fahrer selber habe den Wagen während des Abschleppvorgangs gelenkt. In der späteren Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft habe er dann zu Protokoll gegeben, der Beschuldigte sei in den Unfallwagen gestiegen, als man den Wagen mit dem Traktor zu dessen Haus geführt habe. Aufgrund der Aussagen von D