B 6/1 und B 6/2). Die von der Notrufzentrale aufgebotene Nachtpatrouille der Kantonspolizei konnte das Unfallfahrzeug in der gleichen Nacht am Wohnort von A___ ausfindig machen, wobei Letzterer dort nicht anzutreffen war. Seine im gleichen Haus lebenden Eltern konnten keine Angaben zum Aufenthaltsort ihres Sohnes machen (act. B 6/1).