4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 500.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 450.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 600.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 1‘550.00 insgesamt, werden im Umfang von CHF 875.00 dem Beschuldigten A___ auferlegt und im Umfang von CHF 675.00 auf die Staatskasse genommen. 5.1. A___ wird für die Kosten seiner Verteidigung im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 2‘241.00 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zugesprochen.