Seite 17 Die Einzelrichterin des Kantonsgerichts hat den Beschuldigten von einem Anklagepunkt freigesprochen (Erdhaufen mit Betonklotz), dies bei den Kostenfolgen allerdings nicht berücksichtigt. Die Kritik der Verteidigung ist hier berechtigt. Das Obergericht gelangte zudem auch bezüglich des Depots mit Plattenbruchstücken zu einem Freispruch.