Erfolgt der Freispruch nur in einzelnen Anklagepunkten, ist die Kostenauflage für jeden Verfahrensbereich separat zu prüfen22. Bei einem Teilfreispruch ist eine quotenmässige Aufteilung vorzunehmen23. Es ist nach Sachverhalten, nicht nach Tatbeständen aufzuschlüsseln24. Den von der Staatsanwaltschaft eingeklagten Sachverhalt unterteilte die Vorderrichterin nachvollziehbar in vier Vorwürfe (Erdhaufen mit Betonklotz, Abfallmaterialien auf Parzelle 001 sowie je ein Depot mit Ziegelbruchstücken und eines mit Plattenbruchstücken neben dem Gebäude Nr. 002); dabei war bzw. ist nicht von Haupt- und/oder Nebenvorwürfen die Rede.