Seite 16 resp. bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise eine Freiheitsstrafe von einem Tag, auszusprechen. 4. Kosten 4.1 Erstinstanzliche Verfahrenskosten Die Vorderrichterin hat die erstinstanzlichen Verfahrenskosten mit dem Argument, der Beschuldigte sei verurteilt worden, vollumfänglich diesem auferlegt (act. B 2, E. 7.1).