Zusammenfassend gingen die Schuldsprüche an der Realität auf einem Bauernhof vorbei. Auf Bauernhöfen werde nämlich vieles, was andernorts im Abfall lande, wiederverwertet. Hier gehe es auch nicht um „wilde Deponien“ irgendwo in der Landschaft, sondern um fein säuberlich in Kleinmengen angesammelte Materialien auf Umschlagplätzen des Betriebes des Beschuldigten. Diese hätten zum Teil später wieder verwertet, zum Teil später fachgerecht entsorgt werden sollen. 2.4.3 Die Staatsanwaltschaft erwähnte (act. 4, S. 2), der polizeiliche Augenschein habe neben dem Gebäude Nr. 002 zwei kleinere Depots mit Ziegeln und Plattenbruchstücken zutage gefördert.