Wenn nämlich der Beschuldigte eine extra angeschaffte Platte als Tropffänger verwendet hätte, wäre niemand auf die Idee gekommen, ihm hier den Vorwurf des Ablagerns von Abfällen zu machen. Komme hinzu, dass auch die Plattenbruchstücke seit mehreren Jahren dort lägen und schon ganz abgespült seien. Auch dieser Vorwurf sei somit längst verjährt.