Vor der Einzelrichterin des Kantonsgerichts erklärte der Beschuldigte (act. 12, S. 3 f.), die Ziegelreste seien zuerst im Anhänger gewesen, nachdem der Dachdecker im Spätherbst da gewesen sei. Dieser hätte dann nochmals kommen sollen. Er vermute, dass die Ziegelreste ausgekippt worden seien, weil er den Anhänger gebraucht habe. Das sei der Umschlagplatz zu diesem Schopf/Silo und nicht einfach eine Wiese. Der Dachdecker sei im Spätherbst 2013 da gewesen. Wegen zwei Kübeln Material fahre er nicht 15 km nach Mogelsberg.