Betreffend die Ziegelbruchstücke gab A___ am 28. April 2014 zu Protokoll (act. 2.5, S. 4 f.), der Dachdecker sei im Herbst 2012 oder Frühling 2013 an der Arbeit gewesen. Es handle sich um eine kurzzeitige Deponie, welche der Dachdecker dort hingeworfen habe und die er dann entsorge. Er habe ja noch anderes zu tun und habe auch keine Gefährdung für Grundwasser oder so gesehen.