Als Ablagerung gilt das endgültige Unterbringen von Abfällen in nicht mehr geringfügigem Umfang. Der Zusatz des nicht mehr geringfügigen Umfangs nimmt den quantitativen Aspekt des Begriffs auf: Als Ablagern lässt sich eine Handlung nur qualifizieren, wenn Gegenstände so platziert, gestapelt oder angehäuft werden, dass im Ergebnis von einem Lager oder Depot gesprochen werden kann. Wer alte Möbel in eine Kiesgrube stellt oder seinen Schrottwagen im Wald stehen lässt, „lagert ab“.