Anlässlich der Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin des Kantonsgerichts gab er zu Protokoll (act. 12, S. 2 f.), dieses Material stamme aus den Auffüllarbeiten. Man habe es hingelegt, bis man es das nächste Mal brauche. Der Haufen liege seit 2004 oder 2006 dort. Einmal sei es etwas mehr, dann wieder etwas weniger. Die Pfähle stammten von einem Gehege. Mit dem Kessel würden die Schafe getränkt. Die Gehwegplatte brauche er, um den Stützfuss des Anhängers zu unterlegen, damit dieser in der Wiese nicht einsinke. Mit den Steinen sei jeweils das Vlies beschwert worden. Er habe andere Arbeit gehabt und diese Sachen daher nicht entsorgt.