Nach den Angaben des Beschuldigten befänden sich die Materialien bereits seit 2004 neben dem Brunnen, was einer Ablagerung von beinahe 10 Jahren entspreche. Gemäss Literatur könne bei einer Dauer von 10 Jahren nicht mehr von einer Zwischenlagerung gesprochen werden. Aus den Aussagen des Beschuldigten sei zu schliessen, dass er wisse, dass es sich um Abfall handle, den er speziell hätte entsorgen müssen, was er auch vorgehabt habe. Der