Das Urteil wurde dem Beschuldigten im Anschluss an die Hauptverhandlung mündlich eröffnet und begründet. Mit Eingabe vom 3. März 2015 meldete der Beschuldigte fristgerecht die Berufung an (act. 15), weshalb eine schriftliche Begründung ausgefertigt wurde. C. Entscheid der Vorderrichterin